Die Anmeldung erfolgt schriftlich und nur auf den Anmeldebögen der LEBENSHILFE Bochum.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reisegast eine Rechnung. Aus der Rechnung ist ersichtlich, wann die Anzahlung (20 % des Reisepreises) und die Restzahlung zu tätigen sind. Mit Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich und der Reisegast erhält eine Anmeldebestätigung.
Die Anmeldungen werden der Reihenfolge nach bearbeitet. Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl wird eine Warteliste angelegt. Die Einzahlungen der Beiträge werden nur per Überweisung bzw. Einzahlung auf das angegebene Konto akzeptiert. Der Veranstalter behält sich vor, personelle Umverteilungen innerhalb der einzelnen Reisen in Absprache mit den Reisegästen bzw. deren gesetzlichen Vertretern vorzunehmen.
Ein Rücktritt von der Reise ist jederzeit möglich, jedoch beginnt ab der 8. Woche vor Reiseantritt die folgende Staffelung der Ausfallgebühren.
8 – 6 Wochen 25 %
6 – 4 Wochen 50 %
4 – 2 Wochen 75 %
Später 100 %
Im Fall eines Rücktritts muss dieser schnellstmöglich und schriftlich beim Veranstalter bekanntgegeben werden. Für einen solchen Fall besteht die Möglichkeit (im Vorfeld), über den Veranstalter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (Näheres bitte erfragen).
Der Rücktritt von der Reise mit Vermittlung eines Ersatzes ist unter Berücksichtigung von Reiseerfordernissen und gesetzlichen Vorschriften möglich. In diesem Fall ist eine Umbuchungspauschale von 25,00 € zu entrichten.
Der Veranstalter kann von der Reise zurücktreten, wenn die ausgeschriebenen Fristen zur Zahlung des Reisepreises oder Einsendung der Fragebögen nicht eingehalten werden.
Genauso verhält es sich bei fehlenden oder falschen Informationen bezüglich des Reisenden. Die ausgefüllten Fragebögen müssen spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt beim Veranstalter eingegangen sein.
Bei wiederholt gruppenwidrigem Verhalten des Reisenden behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Person auf eigene Kosten an den Heimatort zurück zu fahren.
Eine Reise kann vollständig abgesagt werden, wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Reise vollständig abzusagen, wenn nicht genügend Reiseassistenten zur Begleitung der Reise verpflichtet werden können. Die Absage erfolgt in diesem Fall spätestens vier Wochen vor Reisebeginn. Die bis dahin gezahlten Teilnehmergebühren werden erstattet.
Bei allen ausgeschriebenen Reisen ist ein Versicherungspaket in Form von Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung enthalten.
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus den Reiseausschreibungen. Auf den Reisen besteht von Seiten des Veranstalters keine Möglichkeit, Nachtwachen zur Medikamentenausgabe oder Betreuung abzustellen.
Die Übernachtungen erfolgen in Doppel- bzw. Mehrbettzimmern. Ein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht nicht.
Alle vom Veranstalter eingesetzten Reiseassistenten werden nach bestem Wissen und Gewissen durch die Leitung als geeignetes Personal eingesetzt und geschult.
Gerichtsstand Amtsgericht – Bochum
Bochum, den 22.11.2023